AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB
§ 1 Allgemeines
1.1 Diese AGB sind die Grundlage für sämtliche Rechtsgeschäfte (nachfolgend «Leistungen»)
zwischen dem Solaranlagen Discount c/o Casanova AG und ihren Vertragspartnern (nachfolgend
«Besteller»). Die AGB gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle zukünftigen Leistungen mit dem
Besteller.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, und zwar auch
dann nicht, wenn diese dem Solaranlagen Discount c/o Casanova AG zugestellt werden und diese
Leistungen für den Besteller ohne einen entsprechenden Vorbehalt ausführt.
1.3 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart
worden ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall
ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr
beabsichtigte Regelzweck möglichst erreicht wird.
1.4 Solaranlagen Discount c/o Casanova AG hält sich bei der Bearbeitung Ihrer Daten an die
geltenden Datenschutzbestimmungen. Mit dem Auftrag zur Offertstellung ist der Kunde
einverstanden, dass Name und Adresse erfasst werden. Die Daten werden ausschliesslich zur
Abwicklung des Auftrages und zu keinem anderen Zweck bearbeitet. Bei zusätzlichem Abschluss
einer Monitoringlösung haben nur einzelne Administratoren Zugriff auf die dort erfassten Daten. Um
das Monitoringportal anbieten zu können, werden zudem Daten an die entsprechenden externen
Portalanbieter weitergeleitet. Ansonsten werden keinerlei Daten Dritten zugänglich gemacht.
Anfragen zum Datenschutz können an info@solaranlagendiscount.ch gesendet werden.
1.5 Blitzschutz: Blitzschutzarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang. Sollte eine Blitzschutzanlage
vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, dass diese nach Beendigung der PV-Anlagenmontage
keinen ausreichenden Schutz vor Blitzeinschlag mehr bietet. Eine Begutachtung und/oder
genügende Einbindung der Blitzschutzanlage ist bauseits durch entsprechendes Fachpersonal
zwingend erforderlich.
§ 2 Angebote / Bestellungen / Lieferbedingungen
2.1 Angebote des Solaranlagen Discount c/o Casanova AG in Prospekten, Preislisten etc. oder
Diagramme und Zeichnungen («Angebote») sind freibleibend und unverbindlich. Sie verpflichten
Solaranlagen Discount c/o Casanova AG nicht zur Annahme von Leistungen. Die Bestellung des
Bestellers gilt als Offerte dem Solaranlagen Discount c/o Casanova AG gegenüber.
2.2 Sämtliche Zeichnungen, Diagramme, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum
des Solaranlagen Discount c/o Casanova AG und dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung
zugänglich gemacht oder weitergegeben werden.
2.3 Solaranlagen Discount c/o Casanova AG behält sich das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen
und jederzeit Konstruktions- oder Materialänderungen vorzunehmen wie beispielsweise
Änderungen an den Anlagenteilen, namentlich in Bezug auf die Nennleistung der Module bzw. der
Modultypen (+/- 10 Wp pro Modul). Allfällige Mehr- oder Minderleistungen werden linear
abgerechnet.
2.4 Liefer- bzw. Installationstermine und -fristen (nachfolgend «Termine und Fristen») sind nur
verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, wie
namentlich den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu beschaffenden Angaben und
Unterlagen, Genehmigungen sowie Freigaben oder die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen.
2.5 Die Leistungsverpflichtung von Solaranlagen Discount c/o Casanova AG steht unter dem
Vorbehalt, dass Solaranlagen Discount c/o Casanova AG durch Lieferanten oder Hersteller
rechtzeitig und richtig beliefert wird. Andernfalls ist Solaranlagen Discount c/o Casanova AG
berechtigt aber nicht verpflichtet, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen
oder vom Vertrag gemäss Ziffer 2.8 zurückzutreten. Solaranlagen Discount c/o Casanova AG
verpflichtet sich für diesen Fall, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu
informieren.
2.6 Trägt Solaranlagen Discount c/o Casanova AG nachweisbar die Schuld an der Nichteinhaltung
der verbindlich vereinbarten Termine und Fristen, hat der Besteller Anspruch auf Ersatz des durch
die Verzögerung verursachten und nachgewiesenen Schadens. Der Schadenersatz ist begrenzt auf
maximal 3% des Werts der bei Ablauf der Termine und Fristen ausstehenden Leistung. Weitere
Ansprüche aus Leistungsverzögerungen, inkl. Anspruch auf Verzugszins, sind ausgeschlossen.
2.7 Unvorhergesehene, unvermeidbare oder nicht von Solaranlagen Discount c/o Casanova AG
zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der
Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen
oder Massnahmen von Behörden) verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der Störung
und ihrer Auswirkungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.
2.8 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen und auch bei
einem Rücktritt vom Vertrag gemäss Ziffer 2.5 ausgeschlossen.
§ 3 Bewilligungsverfahren
3.1 Wird von Gesetzes wegen für eine Energieerzeugungsanlage eine Installations-, Rückspeisungsoder Baubewilligung oder eine Planvorlage verlangt, ist der Besteller, soweit schriftlich nicht etwas
anderes vereinbart worden ist, verpflichtet, den Antrag für diese Bewilligung oder Planvorlage
unverzüglich einzureichen. Die Kosten übernimmt der Besteller.
3.2 Solaranlagen Discount c/o Casanova AG kann den Besteller vorgängig über die Möglichkeiten
von Förderbeiträgen informieren. Die fristgerechte Einreichung des Gesuches ist jedoch Sache des
Bestellers, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
§ 4 Installation durch den Besteller
4.1 Bei sämtlichen Komponenten und nicht schlüsselfertig bestellten Anlagen muss der Besteller für
eine fachgerechte Installation besorgt sein. Insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen und
deren Komponenten darf die Installation nur durch instruiertes Fachpersonal ausgeführt werden.
4.2 Bei Nichteinhaltung der bei Vertragsabschluss in der Schweiz gültigen Normen (wie SIANormen), Installationsvorschriften (wie NIN 2015) und Vorgaben für Photovoltaik (ESTI), wird die
Haftung für Schäden aller Art ausdrücklich wegbedungen.
§ 5 Installation durch Solaranlagen Discount c/o Casanova AG
5.1 Bei einer vertraglich vereinbarten Installation durch die Solaranlagen Discount c/o Casanova
AG wird vorausgesetzt, dass sich die Montageuntergründe, insbesondere die Tragstruktur an
welcher die Solarmodul-Unterkonstruktion befestigt wird, in einem einwandfreiem, tragfähigen
Zustand befinden. Aufwendungen zur Instandstellung oder Beseitigung von Mängeln an der
vorhandenen Dachkonstruktions-Substanz sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages und werden
separat zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 6 Informationspflichten des Bestellers
6.1 Der Besteller verpflichtet sich, Solaranlagen Discount c/o Casanova AG bei Vertragsabschluss
über allfällig vorhandene störempfindliche Geräte und objektspezifische Merkmale (wie Statik,
Asbest, mangelnde Elektroinstallationen etc.) zu informieren. Sämtliche vorhandenen Geräte
müssen der Norm SEV 3600 entsprechen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, sind Zahlungen innerhalb von 10
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von Solaranlagen Discount c/o Casanova AG
angegebene Konto zu leisten. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
7.2 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig,
soweit die Gegenforderungen vom Solaranlagen Discount c/o Casanova AG unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
7.3 Solaranlagen Discount c/o Casanova AG behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die
dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen
nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist Solaranlagen Discount c/o Casanova AG berechtigt, am
Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu
verlangen.
§ 8 Verzug des Bestellers / Eigentumsvorbehalt
8.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Ist der Besteller in
Verzug, oder muss Solaranlagen Discount c/o Casanova AG aufgrund eines nach
Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht
vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist Solaranlagen Discount c/o Casanova AG ohne weitere
Androhung und ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, alle weiteren Leistungen an
den Besteller ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind.
Ausserdem kann Solaranlagen Discount c/o Casanova AG einen angemessenen Verzugszins in
Rechnung stellen. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist weder eine Tilgung noch eine
Sicherstellung, ist Solaranlagen Discount c/o Casanova AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadenersatz zu verlangen.
8.2 Solaranlagen Discount c/o Casanova AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren
bis zum Eingang aller Zahlungen und unwiderruflicher Gutschrift angenommener Schecks und
Wechsel aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Solaranlagen Discount c/o Casanova
AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen
zu lassen. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den
anerkannten Saldo.
8.3 Der Besteller ist verpflichtet, die noch nicht bezahlte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung
bzw. bis zum Weiterverkauf pfleglich zu behandeln und fachgerecht zu lagern. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zum Neuwert
zu versichern. Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis tritt er hiermit an Solaranlagen Discount
c/o Casanova AG ab. Falls nötig wird der Besteller auf erstes Verlangen vom Solaranlagen Discount
c/o Casanova AG die Ansprüche separat schriftlich abtreten und alle dafür erforderlichen
Dokumente unterzeichnen. Sobald das Eigentum auf den Besteller übergeht, erlischt die Abtretung.
8.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der
Besteller unverzüglich Solaranlagen Discount c/o Casanova AG schriftlich zu benachrichtigen.
8.5 Wird der Besteller zahlungsunfähig, so werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf
vereinbarte Termine fällig und können sofort eingefordert werden. Solaranlagen Discount c/o
Casanova AG ist auch in diesem Fall berechtigt, alle Leistungsverpflichtungen zu sistieren oder zu
annullieren.
§ 9 Gefahrtragung (Nutzen und Gefahr)
9.1 Mit der jeweiligen Betriebsbereitschaft der einzelnen Anlage («Teilbetriebsbereitschaft») gehen
Nutzen und Gefahr auf den Besteller über.
§ 10 Inbetriebnahme / Abnahme / Mängelrüge
10.1 Der Besteller ist verpflichtet, Leistungen der Solaranlagen Discount c/o Casanova AG sofort zu
prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt bzw. nach erster (Teil-)
Inbetriebnahme, bei versteckten Mängeln spätestens 7 (sieben) Tage nach Entdecken, schriftlich
der Solaranlagen Discount c/o Casanova AG zu melden.
10.2 Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, beträgt die Verjährungsfrist 12
(zwölf) Monate und beginnt am Lieferdatum bzw. nach der ersten (Teil-) Inbetriebnahme,
spätestens jedoch 2 (zwei) Monate nach Übergang von Nutzen und Gefahr. Die erste (Teil-)
Inbetriebnahme erfolgt mit Abschluss der DC-seitigen Arbeiten. Unterbleibt eine rechtzeitige
Mängelrüge gemäss Ziffer 10.1, führt dies zur Verwirkung aller Mängelrechte, einschliesslich des
Anspruchs auf Schadenersatz, soweit nicht zwingend eine längere Frist vorgesehen ist.
10.3 Die Verjährungsfrist wird weder durch Handlungen des Bestellers noch der Solaranlagen
Discount c/o Casanova AG unterbrochen.
10.4 Wegen unerheblicher Mängel darf der Besteller die Annahme der Leistung nicht verweigern.
§ 11 Haftung
11.1 Nicht als Mängel gelten Fehler, die Solaranlagen Discount c/o Casanova AG nicht zu
vertreten hat, insbesondere Fehler aufgrund höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung und
Eingriffe (wie Änderungen oder Reparaturen) des Bestellers oder Dritter ohne schriftliche
Zustimmung der Solaranlagen Discount c/o Casanova AG, Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, Überspannung, besonderer klimatischer Verhältnisse,
Blitzschläge, Umgebungseinflüsse (wie Immissionen oder Luftverschmutzung) oder als Folge von
Anlagekonzepten und Ausführungen, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
11.2 Ebenfalls nicht als Mängel gelten unerhebliche oder optische Abweichungen von der
Beschaffenheit, farbliche Veränderungen, unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit,
natürliche Abnutzung oder normaler Verschleiss (u.a. Dichtungen, elektrische Teile usw.).
11.3 Ausserdem wird jegliche Gewährleistung für Mängel soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Insbesondere haftet Solaranlagen Discount c/o Casanova AG ausschliesslich für absichtliche oder
grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Jede weitere Haftung für mittelbare und indirekte
Schäden, für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und für absichtliches oder grobfahrlässiges
Verhalten allfälliger Erfüllungsgehilfen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.4 Soweit die Haftung des Solaranlagen Discount c/o Casanova AG ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und
Vertreter des Solaranlagen Discount c/o Casanova AG.
11.5 Bei ordnungsgemäss erhobenen und begründeten Mängelrügen steht Solaranlagen Discount
c/o Casanova AG unter Ausschluss aller gesetzlichen Gewährleistungsansprüche das Recht zu,
nach ihrer Wahl Ersatz zu liefern oder den Mangel zu beseitigen.
11.6 Sollte die Verbesserung zweimal fehlschlagen, kann der Besteller nach dem fruchtlosen Ablauf
einer angemessenen Nachfrist eine Herabsetzung des Preises verlangen oder – bei erheblichen
Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und nach Massgabe und unter der Voraussetzung von Ziffer
11.7 Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
11.7 Trägt Solaranlagen Discount c/o Casanova AG nachweisbar die Schuld am Mangel, hat der
Besteller Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens, der ihm trotz Verbesserung,
Preisminderung oder Rückabwicklung der betroffenen Leistung entstanden ist. Für alle Schäden gilt
eine Höchstgrenze von maximal 20% des Wertes der mangelhaften Leistung.
§ 12 Herstellergarantie
12.1 Soweit der Mangel durch Erzeugnisse Dritter entstanden ist, beschränkt sich die Haftung auf die
schriftlich vereinbarten Mängelhaftungsansprüche und -rechte (Garantiebestimmungen der
Hersteller bzw. der Lieferanten), die dem Besteller gegenüber den Lieferanten oder Hersteller dieser
Erzeugnisse zustehen.
12.2 Können von Solaranlagen Discount c/o Casanova AG erbrachte Leistungen Dritter während
der Vertrags- oder Gewährleistungsdauer bzw. während der Dauer der Herstellergarantie aus
Gründen, welche der Solaranlagen Discount c/o Casanova AG weder zu vertreten hat noch
beeinflussen kann, nicht mehr geleistet werden (z.B. bei Insolvenz des Dritten), besteht kein
Anspruch des Bestellers auf Schadenersatz und/oder die Gewährleistungsrechte. In solchen Fällen
wird der Solaranlagen Discount c/o Casanova AG auf Wunsch des Bestellers alles Zweckmässige
und Zumutbare unternehmen, um den Besteller bei der Suche und der Evaluation von
Ersatzleistungen zu unterstützen.
§ 13 Schadenverhütungs- und Schadenminderungspflichten des Bestellers
13.1 Der Besteller ergreift rechtzeitig alle zumutbaren Massnahmen die geeignet sind, der
Entstehung oder Vergrösserung eines Schadens entgegenzuwirken.
13.2 Der Besteller verpflichtet sich zudem, Betriebs-, Wartungs-, Installations-, Bedienungs- oder
Unterhaltsvorschriften des Solaranlagen Discount c/o Casanova AG, der Hersteller und/oder der
Lieferanten sowie Weisungen betreffend sachgemässe Verwendung einzuhalten und zu beachten
sowie die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen.
13.3 Hat der Besteller die Pflichten gemäss Ziffer 13.1 und 13.2 missachtet, ist jede Haftung der
Solaranlagen Discount c/o Casanova AG ausgeschlossen (gemäss Ziffer 11.1 – 11.4).
§ 14 Verwendung von Bildmaterial
14.1 Vor, während und nach der Fertigstellung der Installationsarbeiten werden durch den
Solaranlagen Discount c/o Casanova AG Fotoaufnahmen zur Dokumentation der Arbeit erstellt.
Der Vertragspartner gibt ausdrücklich sein Einverständnis, dass die Fotoaufnahmen aufgenommen
und auf der Webseite des Solaranlagen Discount c/o Casanova AG veröffentlicht und für weitere
Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Dies gilt nur für Fotoaufnahmen auf denen keine
Personen abgebildet sind. Sollten Personen auf den Fotoaufnahmen abgebildet sein, wird deren
Einwilligung zur Verwendung in einer separaten Erklärung eingeholt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Ergänzend zu diesen AGB gilt für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien
das schweizerische Recht, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).
15.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Ilanz, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist. Solaranlagen Discount c/o
Casanova AG ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers oder eines sonst zuständigen
Gerichts zu klagen.
Ausgabe November 2024